Lernende arbeiten mehr als acht Stunden pro Tag in einem Betrieb und besuchen die Berufsfachschule sowie die überbetrieblichen Kurse. Zudem haben sie nur noch fünf Wochen Ferien pro Jahr anstatt zwölf Wochen wie während der Schulzeit. In der Regel gehen Lernende ein bis zwei Tage pro Woche in die Berufsschule. Im letzten Schuljahr lohnt es sich darum, gut im Unterricht mitzuarbeiten, auch wenn man bereits eine Lehrstelle hat. Das erleichtert den Start in die Berufsschule.

In einem Team zusammenarbeiten
Der Lehrbetrieb ist dafür verantwortlich, die Lernenden im entsprechenden Beruf auszubilden. Lernende arbeiten mit den Mitarbeitenden des Lehrbetriebs zusammen und sind Teil eines Teams des Unternehmens. Sie lernen, selbstständig zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen. In der Lehre arbeiten Jugendliche mit Erwachsenen auf Augenhöhe zusammen. Diese haben bereits einen Beruf und erwarten von den Lernenden, dass sie rasch erkennen, was zu tun ist und im Team produktiv mitarbeiten. Nicht immer bleibt genügend Zeit, um alles zu erklären, sodass die Lernenden manchmal selbst einen Weg finden müssen, um eine Arbeit zu erledigen. In der Lehre heisst es daher auch Verantwortung übernehmen. Kultur und Umgangsformen sind je nach Branche und Lehrbetrieb unterschiedlich. Lernende vertreten zudem den Lehrbetrieb gegen aussen. Hier sind gute Umgangsformen gefragt.

Berufsfachschule und üK
Der Unterricht in der Berufsfachschule besteht aus einem berufskundlichen Teil, welcher die Fachkompetenz in den Vordergrund stellt, sowie einem allgemeinbildenden Teil, welcher die persönliche Entwicklung, die Sozialkompetenz und das grundlegende Wissen fördert. Die Inhalte sind in Bildungsverordnungen und Bildungsplänen festgelegt. Lernende, die zusätzlich die Berufsmaturität anstreben, besuchen teilweise andere Fächer und sind mehr in der Schule. Neben der Berufsfachschule besuchen die Lernenden die überbetrieblichen Kurse (üK), bei denen praktische Arbeiten und Übungen anstehen. Diese finden meist als Blockkurse statt. Die Daten der Schultage sowie der üK erhalten die Lernenden jeweils im Sommer vor Beginn des Schuljahrs.

Rechte und Pflichten in der Lehre
Alle Lernenden haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie die übrigen Arbeitnehmer/innen. Es gibt jedoch einige Abweichungen und Ausnahmen. Während der Ausbildung muss der Lehrbetrieb für auswärtige Arbeitseinsätze und den Besuch der überbetrieblichen Kurse (üK) Reisespesen, Verpflegung und Unterkunft bezahlen. Weiter muss der Lehrbetrieb die Kosten für obligatorisch vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) übernehmen. Der Lehrvertrag ist ein Einzelarbeitsvertrag und wird für die Dauer der Lehrzeit abgeschlossen. Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten mitunterschreiben. Anschliessend muss der Lehrvertrag vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt werden.

Lohn und Wohnen
Die Lernenden erhalten für ihre Arbeit im Betrieb einen Lohn. Da sie im Verlauf ihrer Ausbildung immer produktiver arbeiten, wird dieser üblicherweise von Jahr zu Jahr stufenweise angehoben. Lernendenlöhne können grundsätzlich zwischen dem Betrieb und dem Lernenden ausgehandelt werden. Das Gesetz schreibt keine Mindestlöhne vor. Hingegen geben die Berufsverbände Empfehlungen ab, die von den Lehrbetrieben in der Regel berücksichtigt werden. Die Höhe des Lernendenlohns hängt insbesondere vom Beruf, Arbeitsort und Ausbildungsbetrieb ab. Die Vereinbarungen werden im Lehrvertrag festgehalten. Der Lohn gehört gemäss Gesetz dem/der Lernenden. Die Erziehungsberechtigten können einen angemessenen Unterhaltsbeitrag beanspruchen, wenn er oder sie noch bei ihnen wohnt. Je nachdem, wo Jugendliche eine Lehrstelle finden, benötigen sie allenfalls eine Wohnmöglichkeit ausserhalb der Familie. Wohnbetriebe für Lernende bieten Kost und Unterkunft zu günstigen Preisen.